Schlagwort: Patientenverfügung

Patientenverfügung – ganz einfach wichtig!

von Claudia Stieglmayr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2016, Februar 2017 und November 2018 geurteilt, sodass Millionen von Patientenverfügungen unwirksam sind. Es genügt nun nicht mehr, allgemein zu formulieren, dass man »keine lebensverlängernden Maßnahmen« wünscht! Man muss viel detaillierter vorgehen. Wie schreibt man eine Patientenverfügung? Man muss tatsächlich etwas Zeit, Arbeit und Konzentration aufwenden. Allein diese Tatsache bringt viele Menschen dazu, das Erstellen dieses wichtigen Dokuments vor sich her zu schieben. Das muss nicht sein!

Ich möchte hier behilflich sein und zeigen, dass der Aufwand gar nicht so riesig ist, wie man zunächst annimmt. Am Ende dieses Artikels befinden sich eine Checkliste sowie nützliche und informative Links. Patientenverfügung to go, sozusagen.

# Patientenverfügung – flott erstellt

Ich habe mithilfe des Online-Portals www.afilio.de meine Patientenverfügung erstellt. Das hat keine halbe Stunde gedauert und ist rechtlich wasserdicht. Afilio ist eine Plattform, auf der Privatpersonen kostenlos ihren Vorsorgebedarf ermitteln und rechtliche sowie finanzielle Vorsorgemaßnahmen treffen können.

Eine halbe Stunde ist nun wirklich nicht viel. Ich hatte angenommen, Stunden zu benötigen!

Was hat mich nur bislang davon abgehalten? Ich weiß es jetzt: Es sind Gedanken und Einflüsse. Googelt man »Patientenverfügung«, werden fast zwei Millionen Treffer angezeigt! Und beginnt man zu lesen, fallen Begriffe wie »kompliziert«, »komplex« und »juristisch«. Das allein ist ziemlich abschreckend. Davon abgesehen muss man sich mit dem eigenen Sterben beschäftigen. Da gibt es wahrlich schönere Freizeitbeschäftigungen.

# Wozu eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung bestimmt man, was medizinisch passiert oder unterlassen wird. Und zwar nur für den Fall, dass man selbst nicht mehr mit klarem Verstand aktiv entscheiden kann.

Dazu mag manche und mancher denken: Ist mir doch schnurz, was mit mir geschieht, wenn ich alt und bewusstlos bin und im Sterben liege. Nun, das ist vielleicht sogar richtig, aber was ist mit denen, die dann in meinem Sinne entscheiden müssen? Oder was ist, wenn ich noch jung bin, vielleicht sogar kleine Kinder zu versorgen habe? Ist es mir dann auch noch egal?

# Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Hat jemand keine Patientenverfügung oder Betreuungs- und Vorsorgevollmacht erteilt, so muss im Ernstfall erst vom Betreuungsgericht ein Betreuer berufen werden, und dies nimmt dann unnötig viel Zeit in Anspruch. Außerdem entscheidet dann ein völlig Fremder über Maßnahmen.
Es steht zwar geschrieben, dass auch »das gesprochene Wort« gilt, aber ganz ehrlich: Wäre ich Arzt, würde ich auch sicherheitshalber auf einer schriftlichen Verfügung bestehen, ehe ich am Ende noch verklagt werde.

# Ich musste für meine Mutter entscheiden

Wie schlimm es ist, in einer solchen Situation für einen geliebten Menschen bestimmen zu müssen, habe ich am eigenen Leib erfahren, als meine Mutter zehn Tage vor ihrem Tod ins Krankenhaus kam. Bereits zwanzig Tage vor ihrem Tod hatte sie eine Behandlung in der Klinik verweigert und damit ihr Todesurteil unterzeichnet (»Mama ist tot, und ich bin ihr böse.«). Dennoch war sie nicht bereit, eine Patientenverfügung zu gestalten, weil sie eigensinnig an ihre Selbstheilungskräfte glaubte. Das stürzte mich in tiefe Verzweiflung, denn wir hatten nie so konkret über einen solchen Fall gesprochen. Was, wenn ein Gericht jemand Wildfremdes einsetzte oder Ärzte allein entschieden? Reichte vielleicht die vorhandene Vorsorge- und Betreuungsvollmacht nicht aus?

# Moralisch richtig, aber illegal!

So habe ich mich also hingesetzt und mit Hilfe von Textbausteinen eine Verfügung für sie verfasst – nach bestem Wissen und Gewissen überlegt, was meine Mutter wohl wollen würde. Das Dokument habe ich ihr dann zum Unterschreiben untergejubelt, als sie ohnehin Papiere für die Krankenkasse unterzeichnen musste. Nachvollziehbar, aber natürlich illegal.

Als meine Mutter dann mit akutem Nierenversagen ins Krankenhaus eingeliefert wurde und ihr Bewusstsein so weit eingetrübt war, dass sie im Grunde nicht mehr ansprechbar war, kam dann auch von der Ärztin in der Notaufnahme die befürchtete Frage nach der Patientenverfügung. Ich zögerte kurz – und blieb dann doch bei der Wahrheit: »Ja, es gibt eine, aber sie weiß das nicht.«

Nun hatte ich das Glück, dass diese Ärztin – und auch später die Stationsärztin – mich in den zu treffenden Entscheidungen begleiteten, berieten und unterstützten, sodass ich zu keinem Zeitpunkt das Gefühl hatte, etwas Unverantwortliches zu bestimmen. Aber bis heute bleibt ein letzter Zweifel an der Richtigkeit meiner Entscheidungen – im Sinne von: Hätte meine Mutter genauso entschieden?

# Meine Familie soll wissen, was ich will!

Ich möchte jedenfalls nicht, dass meine Liebsten in einer solchen Situation an meiner Stelle entscheiden müssen. Das ist eine der schwersten und schlimmsten Aufgaben meines Lebens gewesen. Meine Menschen sollen ein Papier in Händen halten, auf dessen Grundlage entschieden werden kann. Außerdem ist ja nicht gesagt, dass die Ärzte ohne Basis einer Verfügung überhaupt mit den Angehörigen sprechen. Meine Mutter war 83 Jahre alt und stand am Ende ihres Lebensweges, und es ging im Grunde nur noch darum, ihr ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Das sieht beispielsweise bei einer 30-jährigen Mutter von drei Kindern nach einem Autounfall aber womöglich ganz anders aus.

Der schlimmste Fall, von dem ich im Laufe meiner Recherche gehört habe, war der eines jungen Ehemannes. Er hatte einen Autounfall und lag im Koma. Seine Frau wusste, dass ihr Mann eine Verfügung hatte und kramte sie hervor. Dort stand: Falls mir etwas zustößt, soll meine Frau alles entscheiden. Wie grausam!

# Inhalt – was muss in einer Patientenverfügung stehen?

Ihr seid hoffentlich spätestens in diesem Moment von der Notwendigkeit überzeugt, dieses Dokument für den Fall des Falles erstellen zu wollen. Dann gehen wir jetzt zum praktischen Teil über.

Wenn man eine Patientenverfügung verfasst, müssen einige Dinge beachtet werden, damit sie rechtlich unangreifbar ist:

  • Der Verfasser muss zum Zeitpunkt des Erstellens volljährig sein.
  • Man muss »einwilligungsfähig« sein und die Verfügung aus freien Stücken schreiben.
  • Eine Patientenverfügung muss in Schriftform vorliegen, ob sie per Hand oder am Computer geschrieben wurde oder über ein Formular erstellt worden ist, ist völlig egal.
  • Das Dokument muss den Namen des Verfügenden, das Datum und eine Unterschrift enthalten. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht notwendig.
  • In einer Patientenverfügung müssen die persönlichen Wertevorstellungen berücksichtigt werden und der Patientenwille muss »differenziert und widerspruchsfrei« dokumentiert sein.

# Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?

Ganz wichtig ist außer dem Besitz einer Patientenverfügung, dass andere davon wissen! Es nützt gar nichts, wenn das Dokument in einem privaten oder Banksafe liegt oder unter einem Aktenstapel versteckt ist – und niemand weiß, ob und wo. Oder man weiß davon und kommt nicht dran!
Man kann seine Verfügung auch bei der Bundesnotarkammer im Vorsorgeregister hinterlegen. Dann bekommt man eine Karte (Foto oben), die man im Portemonnaie mit sich führen kann. So ist in der Regel gewährleistet, dass im Falle einer Bestellung eines Betreuers über das Amtsgericht geprüft wird, ob es eine Patientenverfügung gibt. Hier geht es zum Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Mein Tipp: eine Dreifach-Kombination aus Vorsorgeregister, Safe und einem Ort, der einigen vertrauenswürdigen Menschen aus dem Umfeld bekannt ist und auf den sie Zugriff haben.
Außerdem: Alle paar Jahre mal durchlesen. Hat sich etwas an meiner Meinung oder der Lebenssituation geändert? Änderungen sind jederzeit möglich.

# Tipps und Links

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Meine Patientenverfügung
Afilio
NDR – Ratgeber Gesundheit
Bundesjustizministerium – Patientenverfügung
Bundesjustizministerium – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Malteser

Mama ist tot, und ich bin ihr böse.

von Claudia Stieglmayr

#Oma ist jetzt in einem langen Traum

Mama und Enkelin 2005 bei meiner Hochzeit mit MacGyver.

»Oma ist jetzt in einem langen Traum.« Das beschloss mein zehnjähriger Philosoph, als wir ihm mitteilten, dass seine Oma in der Nacht verstorben war. Das ist eine tröstliche Vorstellung, aber dennoch überwiegt die Wut in mir, weil ihr Tod absolut nicht nötig gewesen wäre. Noch nicht. Noch lange nicht! Sie war zwar 83 Jahre alt, hatte aber »bloß« kaputte Rückenwirbel. Noch ein Vierteljahr zuvor hatte ein Check-up ergeben, dass fast alle Blutwerte perfekt waren, nur die Nierenwerte nicht so ganz. Meine Mutter ist letztlich tatsächlich einfach nur an ihrem Trotz gestorben.

Ich bin wahnsinnig traurig, sehr böse und ein bisschen verzweifelt. »Wenn wir dir auch Ruhe gönnen, so ist doch voll Trauer unser Herz. Dich leiden zu sehen und nicht helfen zu können, das war unser größter Schmerz.« Das steht in der Traueranzeige und fasst exakt die letzten Wochen vor ihrem Tod zusammen. Sie wollte sich nicht helfen lassen, sie wollte keine Medikamente nehmen, sie wollte aber auch nicht sterben. Was sie wollte, war ein Wunder. Sie wollte, dass ihr Rücken ganz von allein nicht mehr schmerzte. Und so wartete sie ab. In ihrem Sessel im Wohnzimmer. Tag und Nacht. Aber es wurde nicht von allein besser, natürlich nicht.

#Warten auf ein Wunder

Während sie wochenlang wartete, vergaß sie immer mehr wichtige Dinge. Sie vergaß ihre Augentropfen, die sie vor Erblindung bewahren sollten. Sie vergaß, ihren Hund zu füttern. Und sie vergaß, ausreichend zu trinken.

Bis etwa drei Wochen vor ihrem Tod schaffte sie es noch, durch den Garten zu gehen, um abends mit uns gemeinsam zu essen. Zuerst ging sie noch allein hin und zurück. Dann begleitete ich sie nach dem Essen nach Hause, weil es dunkel war und sie schlecht sehen konnte. Zum Schluss holte ich sie ab und begleitete sie heim. Als ich sah, dass sie zu schwach war, brachte ich ihr schließlich das Essen, von dem sie immer weniger zu sich nahm.

#»Ich habe immer wenig getrunken.«

Niemand schaffte es, sie zum ausreichenden Trinken zu ermuntern. Nicht ich, nicht MacGyver, nicht ihre Enkel, nicht der vier Wochen vor ihrem Tod von mir für die Medikamentengabe engagierte Pflegedienst. »Ich habe immer wenig getrunken«, sagte sie dann oft trotzig.

Als die Schwestern vom Pflegedienst meine Mutter schließlich nach zwei Wochen dazu bewegen konnten, sich beim Unkleiden helfen zu lassen, wurde das Ausmaß der Katastrophe – der Zustand ihrer Haut – sichtbar: Meine Mutter war bereits so dehydriert, dass eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr durch Trinken nicht mehr möglich war.

Weil allen klar war, dass sie einen Rettungswagen wieder fortschicken würde, bat man mich also, meine Mutter davon zu überzeugen, dass ein Besuch der Notaufnahme sinnvoll und lebenswichtig wäre. Besucht haben wir am Ende tatsächlich das Krankenhaus, aber es blieb bei einer Stippvisite. Sie verweigerte hartnäckig die Behandlung und unterschrieb damit ihr Todesurteil.

Am Morgen darauf wollte ich mit ihr eine Patientenverfügung verfassen, doch auch das lehnte sie als unsinnig ab: »In zehn Tagen bin ich wieder fit.«

Von dem Tag an verschlechterte sich ihr Zustand zusehends, die Bewusstseinstrübung schritt fort, sie schlief immer mehr, sah nicht mehr fern, starrte nur so vor sich hin und wartete eigensinnig auf Besserung. Die Lieferung des ersehnten Pflegebettes nahm sie kaum wahr, darin gelegen hat sie schließlich nur wenige Stunden.

#»In zehn Tagen bin ich wieder fit!«

Nach zehn Tagen war sie natürlich nicht wieder fit, sondern wurde mit Verdacht auf Darmverschluss ins Krankenhaus eingeliefert. Dagegen konnte sie sich nicht mehr widersetzen, denn bei akuter Lebensgefahr zählt ein Nein nicht. »Nein« war tatsächlich ihr letztes Wort. Der Ileus-Verdacht bestätigte sich zwar nicht, aber der Zustand meiner Mutter war insgesamt katastrophal, die Prognose denkbar schlecht, die Nieren arbeiteten nicht mehr, multiples Organversagen drohte. Nun war meine Mutter letztendlich doch dort angekommen, wo sie keinesfalls sein wollte. Und in einem Zustand, den sie nicht haben wollte. Hilflos und fremden Menschen ausgeliefert.

Gemeinsam mit der diensthabenden Ärztin in der Notaufnahme unseres Krankenhauses musste ich nun mangels einer Patientenverfügung nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, was zu tun und was zu lassen sei.

Das war grausam schwer für mich. Wenn das Innerste doch verzweifelt ruft: »Es ist meine Mama, helft ihr bitte, macht alles, was ihr könnt!«, dann muss dennoch bitteschön der Verstand siegen und nüchtern über Sinn und Unsinn von Behandlung entscheiden.

#Entscheiden über Leben und Tod, Sinn und Unsinn

Als mein zehnjähriger Sohn fragte, ob die Ärzte auch alles Menschenmögliche für Oma getan haben, habe ich ihm das schließlich so erklärt: »Nicht alles, was möglich ist, ist auch immer sinnvoll.«

Und so entschied ich dann schweren Herzens, dass meine 83 Jahre alte Mutter keine Intensivbetreuung bekommen sollte, im Zweifel keine Wiederbelebung, keine Dialyse und keine Ernährung über eine Magensonde. Aber natürlich alles gegen Schmerzen und Antibiose, falls nötig. Zugestimmt habe ich der Infusion der Kochsalzlösung und einer Bluttransfusion. Falls diese beiden Maßnahmen nicht ausreichen sollten, um die Nieren zum Weiterarbeiten zu bewegen, so würde ich meine Mutter gehen lassen, was dann zehn Tage nach ihrer Einlieferung in die Klinik auch geschah.

Es waren schlimme zehn Tage voller Zorn und Fassungslosigkeit, voller Kummer und Sorgen. Zehn Tage, in denen ich mitansehen musste, wie meine Mutter immer weiter fort ging, immer tiefer schlief, bis ihr Herz schließlich zu schlagen aufhörte. Zehn Tage, in denen ich immer wieder zweifelte, ob die Entscheidungen richtig waren, obwohl ich mich gut begleitet fühlte von Pflegedienst und Ärztinnen. Aber letztlich musste eben doch ich die Entscheidungen treffen und die Verantwortung dafür tragen.

#»Mensch, Mama!«

Verlobung 1956. 20 Jahre war meine Mama alt, mein Vater fast 24.

Ich werde immer mal wieder am Grab meiner Mutter stehen und leise mit ihr schimpfen, wie ich auch in ihren letzten Wochen und Tagen mit ihr geschimpft habe: »Wie kann man nur so stur sein? Mensch, Mama!«
Tröstlich ist für mich, dass meine Eltern nach 16 Jahren der Trennung nun wieder vereint sind. Seit der Schulzeit waren sie bis zum Tod meines Vaters 2003 ein Paar.

Trotz allem war Mamas Sterben im Grunde nur konsequent. Ihr Leben lang hat sie starrsinnig verneint, was nicht sein sollte. Noch am Tag, an dem mein Vater starb, verschloss sie die Augen vor dem Offensichtlichen. Auch dass ihr Hund todkrank sein sollte, wollte sie bis zum Schluss nicht wahrhaben. Aber dass dieser zwölf Jahre alte Hund mit einem Milztumor, der jederzeit platzen kann, meine Mutter überlebt, das hätte tatsächlich niemand für möglich gehalten.

#Patientenverfügung!

Im Grunde ist es eine riesengroße boshafte Gemeinheit, jemand anderen für und über sein Leben entscheiden zu lassen. Die Verantwortung nicht selbst tragen zu wollen. Natürlich ist eine Patientenverfügung kompliziert und bedarf im Laufe des Lebens auch immer wieder der Überarbeitung, der Anpassung an das Jetzt, an das aktuelle Lebensalter. Sind die Kinder noch klein, so möchte man selbstredend eine Reanimation, ist man hingegen über 80 Jahre alt und blickt auf ein reiches Leben zurück, womöglich nicht mehr.

Die Frage warum eine Patientenverfügung so wichtig ist und dass sie gar nicht so kompliziert herzustellen ist, habe ich hier beantwortet.

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